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   LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21   

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https://dejure.org/2023,3606
LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21 (https://dejure.org/2023,3606)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2023 - 11 S 139/21 (https://dejure.org/2023,3606)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2023 - 11 S 139/21 (https://dejure.org/2023,3606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG a. F. § 15 Abs. 3
    Zur Auslegung einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Gebrauchsregelung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 7 Abs 4 Nr 1 WoEigG, § 8 Abs 2 WoEigG, § 9a Abs 2 WoEigG, § 9b Abs 1 WoEigG
    Auslegung einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Gebrauchsregelung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs nach altem und neuem WEG-Recht / Zur Nutzung nicht zu Wohnzwecken dienenden Teileigentum; §§ 8, 9a WEG; 1004 BGB

  • mietrechtkreuztal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hobby- und Abstellraum als Büro?

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassung der Nutzung der Erdgeschossräume als Buchhaltungsbüro wegen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Buchhaltungsbüro im Hobbyraum

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Buchhaltungsbüro in Hobby- und Abstellraum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweckbestimmung in Teilungserklärung (IMR 2023, 236)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 445
  • NZM 2023, 333
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16

    Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21
    Ist die Zweckbestimmung als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen (§ 10 Abs. 3 WEG), so kommt es bei der Auslegung wie bei allen Grundbucheintragungen auf den Wortlaut und Sinn an, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen (oder zulässigerweise in Bezug Genommenen) ergibt (BGH NZM 2020, 667 (668); NJW 2018, 41 (45); NJW-RR 2017, 1042 (1043); NJW-RR 2017, 462 (463)).

    In der Regel handelt es sich hierbei nur um einen unverbindlichen Nutzungsvorschlag (BGH NJW-RR 2017, 462 (463); NJW-RR 2015, 1037 (1038); ZWE 2013, 168 (169); ZWE 2010, 178; OLG Karlsruhe ZWE 2017, 90 (91)), weil dem Aufteilungsplan lediglich eine sachenrechtliche Abgrenzungsfunktion zukommt.

    Dies muss aber aus der Bezugnahme in der Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung eindeutig hervorgehen (BGH NJW-RR 2017, 462 (463)).

    Stehen die Nutzungsangaben im Aufteilungsplan in Widerspruch zu entsprechenden Angaben in der Teilungserklärung, gehen letztere vor (BGH NJW-RR 2017, 462 (463); NJW-RR 2015, 645).

  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 246/11

    Wohnungseigentum: Reichweite der Bezeichnungen des Architekten im

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21
    In der Regel handelt es sich hierbei nur um einen unverbindlichen Nutzungsvorschlag (BGH NJW-RR 2017, 462 (463); NJW-RR 2015, 1037 (1038); ZWE 2013, 168 (169); ZWE 2010, 178; OLG Karlsruhe ZWE 2017, 90 (91)), weil dem Aufteilungsplan lediglich eine sachenrechtliche Abgrenzungsfunktion zukommt.

    Aufgabe des Aufteilungsplans ist es nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG, die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich zu machen, nicht dagegen, die Rechte der Wohnungs- und Teileigentümer über die Bestimmung der Grenzen des jeweiligen Eigentums hinaus zu erweitern oder zu beschränken (BGH ZWE 2013, 168).

    Nimmt die Aufteilungsurkunde jedoch nicht nur hinsichtlich der räumlichen Aufteilung, sondern auch darüber hinaus auf den Aufteilungsplan Bezug, bedeuten die Nutzungsangaben im Aufteilungsplan in der Regel verbindliche Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter (BGH ZWE 2013, 168 (169)).

  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21
    Durch Auslegung ist zu ermitteln, ob überhaupt eine den Gebrauch beschränkende Zweckbestimmung vorliegt und - wenn ja - welchen Inhalt sie hat (BGH NJW-RR 2017, 1042 (1043)).

    Ist die Zweckbestimmung als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen (§ 10 Abs. 3 WEG), so kommt es bei der Auslegung wie bei allen Grundbucheintragungen auf den Wortlaut und Sinn an, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen (oder zulässigerweise in Bezug Genommenen) ergibt (BGH NZM 2020, 667 (668); NJW 2018, 41 (45); NJW-RR 2017, 1042 (1043); NJW-RR 2017, 462 (463)).

    Umstände außerhalb der Eintragung können nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann erkennbar sind (BGH NJW-RR 2019, 519 (521); NJW-RR 2017, 1042 (1043)).

  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21
    Jeder Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann (nach bisherigem Recht) einen den Vereinbarungen entsprechenden Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile verlangen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16 Rn. 10 m.w.N. zu § 15 Abs. 3 WEG a.F.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16 Rn. 10 m.w.N.) kann jeder Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 15 Abs. 3 WEG a.F. einen den Vereinbarungen entsprechenden Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile verlangen.

    (BGH NJW 2016, 53 (55); NZM 2018, 909 (910)).

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21
    Ist die Zweckbestimmung als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen (§ 10 Abs. 3 WEG), so kommt es bei der Auslegung wie bei allen Grundbucheintragungen auf den Wortlaut und Sinn an, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen (oder zulässigerweise in Bezug Genommenen) ergibt (BGH NZM 2020, 667 (668); NJW 2018, 41 (45); NJW-RR 2017, 1042 (1043); NJW-RR 2017, 462 (463)).

    Ist aber die Teilungserklärung zumindest unklar, so gilt im Zweifel, dass sie insoweit keine Einschränkung vorgibt (BGH v. 27.10.2017 - V ZR 193/16, NJW 2018, 41, 45, Tz. 29; LG Berlin, Urteil vom 14. September 2018 - 55 S 201/13 WEG -, Rn. 30, juris).

  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17

    Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21
    Umstände außerhalb der Eintragung können nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann erkennbar sind (BGH NJW-RR 2019, 519 (521); NJW-RR 2017, 1042 (1043)).

    Die Nutzung von Wohnungseigentum oder Teileigentum wird über die mit der Einordnung als Wohnungs- und Teileigentum verbundene Zweckbestimmung hinaus nur dann auf bestimmte Zwecke beschränkt, wenn dies aus der Gemeinschaftsordnung klar und eindeutig hervorgeht (BGH NJW 2019, 3716; NJW-RR 2019, 519 (521)).

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21
    Ob den Angaben im Aufteilungsplan zur Zweckbestimmung verbindliche, die Nutzungsmöglichkeiten des Sondereigentums beschränkende Wirkungen oder nur die Qualität eines Nutzungsvorschlags (Vgl. BayObLG WE 1986, 152; OLG Hamburg ZMR 2003, 445 (446); OLG Schleswig ZMR 2004, 68) zukommen soll, ist ebenfalls durch Auslegung zu ermitteln (BGH NJW-RR 2015, 1037 (1038); ZWE 2010, 178; ZWE 2013, 29; OLG Schleswig NZM 1999, 79 (80); vgl. auch OLG Frankfurt a. M. ZWE 2008, 433 mAnm Demharter; Suilmann MietRB 2020, 91 (92)).

    In der Regel handelt es sich hierbei nur um einen unverbindlichen Nutzungsvorschlag (BGH NJW-RR 2017, 462 (463); NJW-RR 2015, 1037 (1038); ZWE 2013, 168 (169); ZWE 2010, 178; OLG Karlsruhe ZWE 2017, 90 (91)), weil dem Aufteilungsplan lediglich eine sachenrechtliche Abgrenzungsfunktion zukommt.

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21
    Ob den Angaben im Aufteilungsplan zur Zweckbestimmung verbindliche, die Nutzungsmöglichkeiten des Sondereigentums beschränkende Wirkungen oder nur die Qualität eines Nutzungsvorschlags (Vgl. BayObLG WE 1986, 152; OLG Hamburg ZMR 2003, 445 (446); OLG Schleswig ZMR 2004, 68) zukommen soll, ist ebenfalls durch Auslegung zu ermitteln (BGH NJW-RR 2015, 1037 (1038); ZWE 2010, 178; ZWE 2013, 29; OLG Schleswig NZM 1999, 79 (80); vgl. auch OLG Frankfurt a. M. ZWE 2008, 433 mAnm Demharter; Suilmann MietRB 2020, 91 (92)).

    In der Regel handelt es sich hierbei nur um einen unverbindlichen Nutzungsvorschlag (BGH NJW-RR 2017, 462 (463); NJW-RR 2015, 1037 (1038); ZWE 2013, 168 (169); ZWE 2010, 178; OLG Karlsruhe ZWE 2017, 90 (91)), weil dem Aufteilungsplan lediglich eine sachenrechtliche Abgrenzungsfunktion zukommt.

  • LG Berlin, 14.09.2018 - 55 S 201/13

    Wohnungseigentum: Funktionsbezeichnung einzelner Räume in der Teilungserklärung;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21
    Ist aber die Teilungserklärung zumindest unklar, so gilt im Zweifel, dass sie insoweit keine Einschränkung vorgibt (BGH v. 27.10.2017 - V ZR 193/16, NJW 2018, 41, 45, Tz. 29; LG Berlin, Urteil vom 14. September 2018 - 55 S 201/13 WEG -, Rn. 30, juris).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21
    Stehen die Nutzungsangaben im Aufteilungsplan in Widerspruch zu entsprechenden Angaben in der Teilungserklärung, gehen letztere vor (BGH NJW-RR 2017, 462 (463); NJW-RR 2015, 645).
  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung

  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 203/18

    Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 9 U 14/15

    Eigentumswohnanlage: Ausbau von Kellerräumen zur Wohnnutzung durch den einen

  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09

    Übertragung der Erhaltungskosten für Terrassenfenster und -türen auf die

  • OLG Schleswig, 07.10.1998 - 2 W 165/98

    Voraussetzungen für die Annahme einer verbindlichen Zweckbestimmung im

  • OLG Schleswig, 30.10.2002 - 2 W 39/02

    Regelung der Nutzung des Gemeinschaftseigentums in der Gemeinschaftsordnung

  • OLG Hamburg, 12.02.2003 - 2 Wx 141/01
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